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Die Natur Dithmarschens
liegt uns am Herzen

Natura 2000

» Natura 2000 ist ein Netz aus Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das von den einzelnen Mitgliedsstaaten errichtet wurde. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. Die rechtliche Grundlage bilden die Vogelschutzrichtlinie » Richtlinie 79/409/EWG und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie » (Richtlinie 92/43/EWG).

Gemäß der FFH-Richtlinie (Art. 6 Abs.1) sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet Maßnahmen für die FFH-Gebiete festzulegen, durch die der günstige Zustand der vorkommenden und schützenswerten Lebensraumtypen und Arten erhalten oder wieder hergestellt wird.

Diese Maßnahmen werden in einem Managementplan festgehalten, der unter aktiver Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer und Bewirtschafter, der örtlichen Strukturen und Organisationen sowie Behörden am „Runden Tisch“ erstellt wurde.

Das Bündnis Naturschutz hat in Dithmarschen für 14 FFH- und Vogelschutzgebiete die entsprechenden Managementpläne erstellt und ist seit 2012 mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele in den einzelnen Gebieten oder für bestimmte Lebensraumtypen betraut.

Die Finanzierung erfolgt durch sogenannte S+E-Gelder (Schutz- und Entwicklungsgelder) des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) und über Kreisersatzgelder des Kreises Dithmarschen.

Ansprechpartnerin:
Dr. Antje Miehe
Telefon: 0481-680881
Mail: amiehe@buendnis-dithmarschen.de

Ehemaliger Fuhlensee
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3 1 2 Fieler Moor

Fieler Moor
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Windberger Niederung
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